Описание
Die Verwaltungsgesellschaft hat kein Recht, die Aidat-Gelder des nächsten Kalenderjahres bereits im laufenden Jahr auszugeben.Dies stellt einen Verstoß gegen das Gesetz sowie gegen die finanzielle Disziplin der Wohnanlage dar.
1. Gesetz: Was ist verboten?
Dies wird durch das türkische Wohnungseigentumsgesetz (Kat Mülkiyeti Kanunu — KMK) geregelt.
Wesentliche Bestimmungen:
• KMK Art. 20 — Ausgaben und Vorauszahlungen (Gider ve Avans Payı)
Die Aidat-Gelder dürfen ausschließlich für die Ausgaben des entsprechenden Zeitraums verwendet werden.
Vorauszahlungen dürfen nicht willkürlich eingesetzt werden.
• KMK Art. 37–38 — Jahresbudget und Berichterstattung
Das Jahresbudget wird von der Eigentümerversammlung für ein konkretes Kalenderjahr verabschiedet.
Gelder des nächsten Jahres dürfen erst nach Genehmigung des neuen Budgets ausgegeben werden.
• KMK Art. 33, 35, 46 — Haftung des Verwalters (Yönetici)
Der Verwalter ist verpflichtet, strikt innerhalb des genehmigten Budgets und der Beschlüsse der Versammlung zu handeln.
Zweckentfremdung von Geldern stellt einen Amtsmissbrauch (görevi kötüye kullanma) dar.
Es können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen entstehen.
2. Warum dürfen Aidat-Gelder des Folgejahres nicht vorzeitig ausgegeben werden?
Weil:
✔ Das genehmigte Budget verletzt wird
Die Vorauszahlungen des nächsten Jahres sind noch nicht durch die Eigentümerversammlung bestätigt → der Verwalter hat kein Recht, diese Mittel zu verwenden.
✔ Es entspricht faktisch einem „Kredit“ aus dem zukünftigen Budget
Dies ist unzulässig, da die Gelder nicht der Verwaltungsgesellschaft gehören, sondern ein zweckgebundener Fonds der Wohnanlage sind.
✔ Einseitige Budgetänderungen verstoßen gegen das KMK
Der Verwalter darf Gelder nicht eigenmächtig „verschieben“.
3. Konsequenzen für die Verwaltungsgesellschaft und den Vorsitzenden (Yönetici)
Zivilrechtliche Haftung
Schadensersatz (gemäß KMK Art. 33 und 38)
Rückzahlung der unrechtmäßig verwendeten Gelder
Persönliche finanzielle Haftung des Vorsitzenden (nicht nur der Firma)
Strafrechtliche Risiken (bei Einreichung einer Beschwerde)
TCK Art. 155 — Vertrauensmissbrauch (güveni kötüye kullanma)
TCK Art. 257 — Amtsmissbrauch
Administrative Konsequenzen
Abwahl der Verwaltung auf der Eigentümerversammlung
Externe Prüfung (Audit) auf Kosten der Verwaltung
4. Wie kann man sich dagegen wehren? (Schritt-für-Schritt-Plan)
1) Offizielle schriftliche Anfrage des Denetçi (Revisors)
Mit der Forderung:
die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Mittel des nächsten Jahres darzulegen,
Kontoauszüge vorzulegen,
relevante Beschlüsse der Eigentümerversammlung vorzulegen.
2) Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung (gemäß KMK Art. 29)
Die Verwaltung muss erklären:
wohin die Gelder geflossen sind,
wer dies genehmigt hat,
auf welcher formellen Grundlage.
3) Externen Audit beauftragen
Etwaige Unregelmäßigkeiten werden dokumentiert.
4) Zugang der Verwaltung zu zukünftigen Geldern blockieren
Durch Beschluss der Eigentümerversammlung:
Das neue Budget tritt am 1. Januar in Kraft.
Die alte Verwaltung darf Gelder des Folgejahres nicht verwenden.
5) Bankbeschränkungen einführen
Optionen:
Çift imza (Doppelunterschrift)
Zahlungslimits
→ Ohne Zustimmung des Vorsitzenden/Denetçi ist keine Ausgabe möglich.
6) Bei Weigerung der Verwaltung – offizielle Beschwerde einreichen
Staatsanwaltschaft (Savcılık) → gemäß TCK 155/257
Sulh Hukuk Mahkemesi → gerichtliche Einsetzung eines Verwalters oder Auditors
5. Wer trägt die Verantwortung?
Persönlich haftbar:
Yönetici (Vorsitzender)
Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft
Buchhalter, sofern beteiligt
Nicht haftbar:
Wohnungseigentümer
Denetçi (Revisor)
6. Wie lässt sich dies zukünftig verhindern?
✔ Klare Regel per Eigentümerversammlungsbeschluss:
„Die Aidat-Gelder des nächsten Kalenderjahres dürfen nicht im vorherigen Jahr verwendet werden. Die Ausgabe der Mittel ist nur nach Genehmigung des Budgets für das Jahr XX möglich, das am 01.01.20XX in Kraft tritt.“
✔ Einführung der Doppelunterschrift für das Bankkonto
→ verhindert Missbrauch.
✔ Dem Denetçi Lesezugriff (view-only) auf das Bankkonto gewähren
✔ Monatliche Berichtspflicht (bis zum 10. des Monats) festlegen
Und konsequent einfordern.
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